Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anne Stein Moderationssoftware GbR

§ 0 Begriffsklärung

Verkäufer im Sinne der folgenden Bestimmungen ist die Firma Anne Stein Moderationssoftware GbR. "Verkäufer" ist immer auch im Sinne von "Dienstleister" zu verstehen, für den Fall, daß nicht ein Handels-, sondern ein Dienstleistungsgeschäft stattfindet. Diese Begriffsklärung gilt sinngemäß auch für andere Rechtsgeschäfte. "Käufer" meint immer auch "Käuferin".

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluß

1. Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich.

2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten

Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges.

3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Nach drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen hat der Käufer diese Rechte ebenfalls.

5. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

§ 7 Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

2. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

3. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung

1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

2. Rechnungen des Verkäufers sind sofort mit Rechnungszugang und ohne Abzug zu bezahlen, sofern dies nicht auf der Rechnung ausdrücklich anders vermerkt ist.

3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(salvatorische Klausel)

1. Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Marl ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

 

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